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   BVerwG, 01.03.1996 - 1 B 34.96   

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https://dejure.org/1996,6456
BVerwG, 01.03.1996 - 1 B 34.96 (https://dejure.org/1996,6456)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1996 - 1 B 34.96 (https://dejure.org/1996,6456)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1996 - 1 B 34.96 (https://dejure.org/1996,6456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verstoßes gegen den Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht bei ausschließlicher Bezugnahme auf Ausführungen eines Dritten in einer Beschwerdebegründung - Zweck des Vertretungszwangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 1 S. 2
    Verwaltungsprozeßrecht: Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 1 B 34.96
    Daher ist es keine formgerechte Begründung einer Beschwerde, wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt sich - wie hier - Ausführungen der von ihm vertretenen Partei lediglich zu eigen macht, ohne daß erkennbar wird, daß er eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (BVerwGE 22, 38; Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 13.07.1989 - 4 B 140.88

    Unzulässigkeit der Bezugnahme auf ein Rechtsgutachten als Beschwerdebegründung;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 1 B 34.96
    Daher ist es keine formgerechte Begründung einer Beschwerde, wenn der bevollmächtigte Rechtsanwalt sich - wie hier - Ausführungen der von ihm vertretenen Partei lediglich zu eigen macht, ohne daß erkennbar wird, daß er eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen hat (BVerwGE 22, 38; Beschluß vom 13. Juli 1989 - BVerwG 4 B 140.88 - Buchholz 406.11 § 236 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 C 44.80

    Bebauungsfähigkeit - Baugenehmigung - Feststellungswirkung - Bauvorbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1996 - 1 B 34.96
    Das Gebot, sich vor dem Bundesverwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule vertreten zu lassen, soll die Sachlichkeit des Verfahrens und die sachkundige Erörterung des Streitfalles, insbesondere der entscheidungserheblichen Rechtsfragen, gewährleisten (BVerwGE 68, 241, 242) [BVerwG 09.12.1983 - 4 C 44/80].
  • BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10

    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der

    Den Hinweis des Senats auf den Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (§ 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO), der dem Rechtsanwalt die eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs überantwortet (stRspr, s. nur Beschlüsse vom 6. September 1965 - BVerwG 4 C 57.63 - BVerwGE 22, 38 und vom 1. März 1996 - BVerwG 1 B 34.96 - juris Rn. 1), beachtete der Kläger nicht.
  • BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99

    Anwaltszwang, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Wiedereinsetzung in den vorigen

    Denn auch die Begründungspflicht für die Beschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO unterliegt, wie das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht insgesamt, dem Zwang, sich durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule als Bevollmächtigten vertreten zu lassen (§ 67 Abs. 1 Satz 1, 2 VwGO; BVerwG, Beschluß vom 16. Dezember 1996 - BVerwG 4 B 218.96 - NVwZ 1997, 798; Beschluß vom 1. März 1996 - BVerwG 1 B 34.96 - Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 104.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 202).
  • BVerwG, 23.11.2010 - 6 PKH 15.10

    Aufhebung; Aufhebung der Beiordnung; Beiordnung; Beiordnung; Entpflichtung;

    Der Rechtsanwalt darf daher Stellungnahmen seines Mandanten in seinen Schriftsätzen an das Gericht nicht verwenden, ohne zuvor eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs vorgenommen zu haben (vgl. Beschlüsse vom 6. September 1965 - BVerwG 6 C 57.63 - BVerwGE 22, 38 = Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 21 und vom 1. März 1996 - BVerwG 1 B 34.96 - juris Rn. 1; BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - VI ZR 174/97 - NJW-RR 1998, 575).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2000 - 9 A 3023/99

    Befangenheit eines Richters am Verwaltungsgericht; Verfahrensrüge wegen des

    vgl. zur Erarbeitungspflicht des Rechtsanwalts etwa: BVerwG, Beschluss vom 5. August 1998 - 4 B 74.98 -, NVwZ 1999, 643, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 4 B 218.96 -, NVwZ 1997, 798, Beschluss vom 1. März 1996 - 1 B 34.96 -, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22. Januar 1999 - 7 S 2408/98 -, DVBl 1999, 474.
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